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   BSG, 21.09.1988 - 5 RJ 31/88   

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https://dejure.org/1988,12086
BSG, 21.09.1988 - 5 RJ 31/88 (https://dejure.org/1988,12086)
BSG, Entscheidung vom 21.09.1988 - 5 RJ 31/88 (https://dejure.org/1988,12086)
BSG, Entscheidung vom 21. September 1988 - 5 RJ 31/88 (https://dejure.org/1988,12086)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 07.06.1988 - 20/85

    Roviello / Landesversicherungsanstalt Schwaben

    Auszug aus BSG, 21.09.1988 - 5 RJ 31/88
    Auch das in diesem Rechtsstreit auf Vorlage des Bundessozialgerichts (BSG) erlassene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. Juni 1988 (20/85) führe nicht aus, daß Art. 48 des EWG-Vertrages (Freizügigkeit) verletzt werde, wenn die Qualifikation des Arbeitnehmers allein nach der Beschäftigung im Inland beurteilt werde.

    Der EuGH hat diese Rechtsauffassung in dem auf Anfrage in dieser Sache erlassenen Urteil vom 7. Juni 1988 - 20/85 - bestätigt.

  • BSG, 29.11.1978 - 5 RKn 4/77

    Bergmannsrente - Prüfung der Voraussetzungen - Zurückgelegte Versicherungszeit -

    Auszug aus BSG, 21.09.1988 - 5 RJ 31/88
    Das bedeute nichts anderes, als daß die von den deutschen Rentenversicherungsträgern erbetene Klarstellung, die durch das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. November 1978 (BSGE 47, 183 = SozR 2600 § 45 Nr. 24) veranlaßt gewesen sei, nicht im EG-Recht, wohl aber in den nationalen Vorschriften, erfolgen könne.

    Das hat der Senat bereits in den Urteilen vom 29. November 1978 (BSGE 47, 183 = SozR 2600 § 45 Nr. 24) und 12. September 1979 - 5 RJ 76/78 daraus hergeleitet, daß nach dem Recht der EWG im Inland die ausländischen Versicherungszeiten angerechnet werden (BSGE aaO S 185).

  • BSG, 12.09.1979 - 5 RJ 76/78
    Auszug aus BSG, 21.09.1988 - 5 RJ 31/88
    Das hat der Senat bereits in den Urteilen vom 29. November 1978 (BSGE 47, 183 = SozR 2600 § 45 Nr. 24) und 12. September 1979 - 5 RJ 76/78 daraus hergeleitet, daß nach dem Recht der EWG im Inland die ausländischen Versicherungszeiten angerechnet werden (BSGE aaO S 185).

    Sie sind dann im Inland nicht nur hinsichtlich der Erfüllung der Wartezeit, sondern auch für die Frage von Bedeutung, von welcher Berufstätigkeit bei der Beurteilung des inländischen Versicherungsfalles auszugehen ist (Urteil vom 12. September 1979 aaO S 5).

  • BSG, 26.11.1981 - 4 RJ 79/80

    Anspruch auf Übergangsgeld und Berufsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BSG, 21.09.1988 - 5 RJ 31/88
    Auch für das vorgezogene Übergangsgeld ist gemäß § 1241d Abs. 1 Satz 2 RVO Voraussetzung, daß der Versicherte berufsunfähig ist (BSG SozR 2200 § 1241d Nr. 5 S 16).
  • BSG, 17.11.1987 - 5b RJ 10/87

    Urteil - Vorinstanz - Rente - Berufsunfähigkeit - Facharbeiter - Kaufhausdetektiv

    Auszug aus BSG, 21.09.1988 - 5 RJ 31/88
    Dafür, daß der Versicherte die "gesetzliche Lohnhälfte" des § 1246 Abs. 2 Satz 1 RVO noch verdienen kann, spricht in der Regel eine Vermutung, wenn der Versicherte noch vollschichtig eine zumutbare Verweisungstätigkeit iS des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO ausüben kann (BSG 17. November 1987 - 5b RJ 10/87 - BSG SozR Nr. 3 zu § 1246 RVO; SozR 2200 § 1246 Nr. 60).
  • BSG, 19.03.1980 - 4 RJ 13/79

    Facharbeiter - Gesundheitliche Gründe - Verdienstsicherung - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 21.09.1988 - 5 RJ 31/88
    Dafür, daß der Versicherte die "gesetzliche Lohnhälfte" des § 1246 Abs. 2 Satz 1 RVO noch verdienen kann, spricht in der Regel eine Vermutung, wenn der Versicherte noch vollschichtig eine zumutbare Verweisungstätigkeit iS des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO ausüben kann (BSG 17. November 1987 - 5b RJ 10/87 - BSG SozR Nr. 3 zu § 1246 RVO; SozR 2200 § 1246 Nr. 60).
  • BSG, 16.08.1973 - 4 RJ 353/72

    Keine Bindung des RV-Trägers bei Entscheidung über Rentenantrag an die mit der

    Auszug aus BSG, 21.09.1988 - 5 RJ 31/88
    Dem steht das vom Kläger zitierte Urteil des BSG vom 16. August 1973 - 4 RJ 353/72 - (SozR Nr. 35 zu § 1241 RVO) schon deswegen nicht entgegen, weil dort lediglich entschieden worden ist, daß die mit der Gewährung des vorgezogenen Übergangsgeldes ausgesprochene Feststellung der Berufsunfähigkeit unter Berücksichtigung des dortigen Sachverhalts für den Versicherungsträger nicht bindend gewesen ist.
  • BSG, 21.09.1988 - 5/5b/1 RJ 114/83

    Europa - Berufliche Qualifikation - Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit -

    Den Beteiligten ist das in der beim erkennenden Senat anhängig gewesenen Streitsache - 5 RJ 31/88 - erlassene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. Juni 1988 (Az.: 20/85) in Fotokopie übersandt und Gelegenheit gegeben worden, hierzu Stellung zu nehmen.

    Der EuGH hat diese Rechtsauffassung in dem anläßlich der beim erkennenden Senat anhängig gewesenen Streitsache 5 RJ 31/88 erlassenen und den Beteiligten des vorliegenden Rechtsstreits zur Kenntnis gebrachten Urteil vom 7. Juni 1988 - 20/85 - bestätigt.

  • BSG, 14.12.1998 - B 5 RJ 60/97 R

    Berufsunfähigkeitsrente - bisheriger Beruf bei schweizer Versicherungszeiten in

    Falls jedoch Normen des zwischenstaatlichen Rechts nichts anderes anordnen, sind im Ausland ausgeübte Tätigkeiten, die der deutschen Rentenversicherungspflicht nicht unterliegen, für die Bestimmung des bisherigen Berufs und dessen Qualität nicht zu berücksichtigen (grundlegend: BSG Urteil vom 25. Juni 1980 - 1 RA 63/79 - BSGE 50, 165 = SozR 2200 § 1246 Nr. 64, ferner Senatsurteile vom 26. Juni 1980 - 5 RJ 30/79 - SozR 2200 § 1246 Nr. 65 und vom 21. September 1988 - 5 RJ 31/88 - nicht veröffentlicht - sowie BSG Urteile vom 23. Juni 1981 - 1 RA 5/80 - SozR 2200 § 1246 Nr. 80 und vom 27. Februar 1997 - 13 RJ 5/96 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 15).
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.02.2006 - L 7 RJ 61/02

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Vorliegen von Invalidität in einem

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteile vom 21. September 1988 - 5 RJ 31/88 -, veröffentlicht in juris und - 5/5b/1 RJ 114/83 - BSGE 64, 85 = SozR 2200 § 1246 Nr. 159) kann bisheriger Hauptberuf auch ein in einem anderen Land der EU ausgeübter Beruf sein.
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